Spanische Regierung will Abtreibungsrecht in Verfassung verankern
Folgt nach Frankreich nun Spanien?
Wie Die Tagespost berichtet, hat die spanische Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez ein Verfahren eingeleitet, um ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung zu verankern. Der Ministerrat verabschiedete am 7. April einen entsprechenden Entwurf zur Änderung von Artikel 43. Künftig sollen die Behörden verpflichtet werden, die Ausübung des „Rechts der Frauen auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch unter Bedingungen echter und wirksamer Gleichstellung“ zu gewährleisten. Damit könnte Spanien nach Frankreich das zweite Land weltweit werden, das Abtreibung ausdrücklich auf Verfassungsebene verankert.
Für die notwendige Verfassungsänderung ist jedoch in beiden Parlamentskammern eine Dreifünftelmehrheit erforderlich, die ohne Zustimmung der konservativen Partido Popular (PP) kaum erreichbar ist. Dies erhöht zugleich den politischen Druck auf die Opposition, sich klar zu positionieren. Ministerpräsident Sánchez erklärte auf der Plattform „X“, die PP habe beschlossen, „sich mit der extremen Rechten zusammenzuschließen“ – dies sei ihre Sache, „aber nicht auf Kosten der Freiheiten und Rechte der Frauen“.
"Es kann kein "Recht" auf Abtreibung geben"
In der aktuellen Debatte werden kritische Stimmen aus kirchlichen Kreisen laut. Der Vorsitzende der spanischen Bischofskonferenz, Luis Argüello, erklärte, die Regierung ziehe es vor, „sich selbst abzusichern, indem sie eine Verfassungsänderung zugunsten des Todes vorschlägt und Frauen als ideologischen Vorwand benutzt“. Bereits zuvor hatte der Bischof betont, Abtreibung könne „niemals ein Recht“ sein. Auch konservative Medien bewerten den Vorstoß als ideologisch motiviert und sehen darin teilweise ein Ablenkungsmanöver von innenpolitischen Problemen.
Ministerpräsident Sánchez hatte bereits im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt, als er die Regionalregierungen aufforderte, Register von Ärzten anzulegen, die aus Gewissensgründen keine Abtreibungen durchführen (1000plus berichtete). Dabei standen Fragen nach der Gewissensfreiheit medizinischer Fachkräfte im Raum und ob dieses Vorgehen den Druck auf Ärzte, die ihrem Berufsethos treu bleiben wollen, erhöht. Gerade vor dem Hintergrund dieser politischen Entwicklungen wird deutlich, wie wichtig es ist, den Blick nicht zu verengen, sondern Frauen in Konfliktsituationen umfassend zu unterstützen und ihnen echte Hilfsangebote zu eröffnen.
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